Teilchendetektoren - Funkenkammer
Zum Nachweis von Teilchen mit besonders geringer Wechselwirkung mit Materie eignet sich die Funkenkammer. Sie besteht aus einer Reihe von etwa 1 m² großen und 1 cm dicken Aluminiumplatten, die parallel zueinander in einer Edelgasatmosphäre angeordnet sind. Die Platten 1, 3, 5 usw. (siehe Abbildung) sind geerdet; an die Platten 2, 4, 6 usw. kann für die Dauer von jeweils einigen Millisekunden eine Hochspannung von 20 kV angelegt werden. Diese Spannung reicht gerade nicht aus, um einen Funken zwischen zwei benachbarten Platten überspringen zu lassen.
Dringt ein geladenes Teilchen ein, so wird das Gas längs der Teilchenbahn ionisiert. Liegt gerade die Hochspannung zwischen den zwei Platten an, bilden sich dort durch Stoßionisation leuchtende Funken aus, die fotografiert werden können. Der Funke bleibt sichtbar, |
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solange die Spannung anliegt. Die Spannung wird daher nur einige Millisekunden angelegt, um einen andauernden Funkenüberschlag zu verhindern. Dieser würde den Detektor für weitere Teilchen unempfindlich machen.
Die Funkenkammer macht die Flugbahn von Teilchen sichtbar und wird für Demonstrationszwecke benutzt. In modernen Großdetektoren werden keine Funkenkammern mehr verwendet.
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